Wir beraten und vertreten im Zusammenhang mit allen Fragestellungen, die bei Beamtenverhältnissen bzw. öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen besonderer Art auftreten können.
Bisher haben uns folgende Fragestellungen beschäftigt:
- Auswahlverfahren
- Anspruch auf Verbeamtung
- (gesundheitliche) Eignung
- Altersgrenzen
- Beförderung
- Übertragung von Dienstposten
- beamtenrechtliche Konkurrentenstreitverfahren/ Dienstpostenkonkurrenz
- Entlassung aus dem Beamtenverhältnis (Probe/ Widerruf/ Lebenszeit)
- Übernahme in Folge einer Verwaltungsreform
- Abordnung
- Versetzung
- Umsetzung
- Teilzeitbeschäftigung
- Nebentätigkeiten
- Beurteilung
- Personalaktenführung
- Arbeitszeit
- Untersuchungsanordnungen
- Versetzung in den Ruhestand
- Laufbahnrecht (Laufbahnbefähigung, Aufstieg, andere Bewerber, Wechsel)
- Besoldung (z.B. Vereinbarkeit der Besoldungsabsenkung mit Art. 33 Abs. 5 GG, Besoldungsanspruch mit mehr als drei Kindern, Zulage nach der 2. BesÜV a.F., Differenzierung bei der Besoldungsanpassung, Zulagen, Leistungselemente, Rückforderung)
- Beihilfen
- Versorgung auch bei Dienstunfall
- Disziplinarverfahren
RA Neie hat bis zum Jahr 2006 Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen auf diesem Gebiet bei der Akademie für öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen angeboten. Wie bieten seit 2007 eigenständig Grundlagenschulungen sowie solche zur aktuellen Entwicklung des Rechtsgebietes an.