Beratung

Mit der Novellierung haben sich neue Rechtsfragen ergeben. Leider ist den Bedenken, die die Sachverständigen im Gesetzgebungsverfahren geäußert haben, mit Ausnahme eines Gesichtspunktes nicht Rechnung getragen worden. Gern beraten wir auch zu den Änderungen.

Wir bieten kontinuierlich Grund- und Spezialschulungen zum Sächsischen Personalvertretungsgesetz an.