Die Personalvertretungsgesetze

der Länder und des Bundes sehen vor, dass die Dienststellenleiterin bzw. der Dienststellenleiter mit der Personalvertretung zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben zusammenarbeiten. Wir beraten und vertreten zur Rechtstellung von Personalvertretungen, insbesondere zu Informations-, Anhörungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten sowie bei der Aushandlung und dem Abschluss von Dienstvereinbarungen oder Sozialplänen. Wir bieten zahlreiche Schulungen auf diesem Rechtsgebiet an.

 

Was uns bereits beschäftigt hat:

- Grundlagen des Personalvertretungsrechts (Landesverfassungen)

- Anwendungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes (Beschäftigte)

- Gruppenprinzip

- Behinderungsverbot

- Weiterbeschäftigungsanspruch der Mitglieder von Jugend- und Auszubildendenvertretungen

- Wahlberechtigung

- Wählbarkeit

- Verselbstständigung

- Anzahl der Personalratsmitglieder

- Vertretung der Gruppen im Personalrat

- Kosten der Wahl

- Wahlanfechtung

- Amtszeit

- Ausschluss aus dem Personalrat

- Neuwahl bei Umorganisationen

- Abwahl eines Personalratsvorsitzenden

- Beschlussfassung im Personalrat

- Kosten, wie Reisekosten, Parkkosten, Ausstattung, Mitarbeiter des Personalrates, Software, Handy, Informationsblätter

- Freistellungsumfang

- Schulungsveranstaltungen

- außerordentliche Kündigung von Personalratsmitgliedern

- Umsetzung von Personalratsmitgliedern

- Verhältnis Stufenvertretung – Örtlicher Personalrat

- Ende der Amtszeit eines Gesamtpersonalrats

- Sonderregelungen für Lehrkräfte, den Hochschulbereich und die Polizei

- Quartalsgespräch

- Verletzung der Friedenspflicht

- Umfang der allgemeinen Aufgaben eines Personalrats

- Informationsanspruch

- Heranziehung eines Sachverständigen

- Teilnahme an Auswahlgesprächen

- Beteiligung bei Arbeitsgruppen des Dienststellenleiters

- Mitwirkung

- Mitbestimmung

- Stufenverfahren

- Einigungsstellenverfahren

- Anfechtung einer Entscheidung der Einigungsstelle

- Durchsetzung der Rechte (Hauptsache, einstweiliger Rechtsschutz)

 

RA Neie wirkt an Einigungsstellenverfahren bei obersten Landesbehörden mit.