An dieser Stelle soll ein kleiner Überblick über Entscheidungen gegeben werden, die zwischenzeitlich ergangen sind. Selbstverständlich sind die Entscheidungen nicht vollständig und geben notwendigerweise nur einen begrenzten Überblick über den Sach- und Streitstand. Die Differenzierung in der bisher vorliegenden Rechtsprechung zeigt, dass stets ein individuelles Vorgehen geboten ist.
Wir differenzieren hier nicht zwischen verwaltungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Verfahren. Verwaltungsrechtliche Entscheidungen werden - soweit sie bekannt sind - nur erwähnt, wenn sich diese auf Arbeitnehmer beziehen. Beamtenrechtliche Streitigkeiten bezogen sich bis zum 31.01.2009 im Wesentlichen auf allgemeine beamtenrechtliche Fragestellungen.
Bei den arbeitsrechtlichen Entscheidungen sei darauf verwiesen, dass bisher kaum Hauptsacheentscheidungen vorliegen und - jedenfalls scheint dies die Auffassung der Mehrzahl der Kammern zu sein - noch prozessuale Fragen vom Sächsischen Landesarbeitsgericht zu entscheiden sind.
Über die arbeitsrechtlichen Auswirkungen der Verfahren wurde zwischenzeitlich mehrfach in den Tageszeitungen berichtet. In einer Mehrzahl von Fällen müssen Arbeitnehmer, die sich gegen die Kommunalisierung wenden, bei ersatzloser Auflösung der jeweiligen Dienststelle vor Ort mit Kündigungen rechnen. Betroffen ist dabei bisher ausschließlich der Geschäftsbereich des SMS.