Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN legte im Mai 2014 unter der Drucksache 18/1463 des Deutschen Bundestages einen Gesetzentwurf vor, der in erster Lesung im Juni 2014 beraten wurde. Wesentliche Positionen hierin sind: *prekären Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses beenden *Mindestvertragslaufzeiten für Wissenschaftler/-innen in der zweiten Qualifizierungsphase einführen *Wissenschaftler/-innen nach Promotion sollen nur noch in begründeten Ausnahmefällen eine Vertragslaufzeit von unter zwei Jahren erhalten *Mitarbeiter/-innen in allen Qualifizierungsphasen: Laufzeit der Verträge, die auf Drittmittelbefristung beruhen, entsprechen mindestens der Laufzeit der Finanzierungsbewilligung des Drittmittelgebers *Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz ist aufzuheben Dieser Gesetzentwurf entspricht dem schon im Frühjahr 2013 von grün-rot und rot-grün regierten Ländern in den Bundesrat eingebrachten. Eine weitere Lesung fand bis dato nicht statt; das Thema wurde an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung verwiesen und stand bisher nicht wieder auf der Tagesordnung.