Geltungsbereich Lehrdeputat
11.02.2015
Mit nicht rechtskräftigem Urteil vom 30.07.2014 (2 Sa 224/13) hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden, dass Arbeitnehmer dem Geltungsbereich des § 1 WissZeitVG unterfallen, wenn Seminare und schulpraktische Übungen für Studierende abgehalten werden. Der Umfang der Lehrveranstaltungen, im konkreten Fall waren dies 16 Semesterwochenstunden, soll dem grundsätzlich nicht entgegenstehen.