Mit Beschluss vom 29.08.2023 (1 WB 74/22) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass auch eine Personalentwicklungsbewertung, die neben Regelbeurteilungen tritt, einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Aussagen, die den Status- oder Laufbahnwechsel betreffen aber auch Aussagen über die Eignung für herausragende Dienstposten enthalten sollen, setzten damit eine gesetzliche Grundlage voraus.