Das Verfahren betraf eine Gemeinsame Einrichtung nach dem SGB II, bei der die Datenerhebung mittels einer Excel-Datei angeordnet wurde. Zwar unterfalle die Datenerhebung über die Excel-Datei § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG. Es fehle jedoch an einer Maßnahme des Dienststellenleiters der Gemeinsamen Einrichtung. Die Bundesagentur für Arbeit habe als Trägerin durch Weisung, die auf Dienststellenebene umgesetzt wurde, gehandelt.