Aufgeschlüsselt nach Ministerien und der Staatskanzlei wird in der Antwort der Staatsregierung Auskunft über die Anzahl und die Höhe der Leistungsprämien im Einzelfall gegeben. Während im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales mit 250 Euro Leistungsprämien vorwiegend im unteren Bereich gezahlt wurden, haben das Sächsische Staatsministerium des Innern aber auch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Leistungsprämien von bis zu 5.800 Euro gewährt. Leistungsstufen wurden an Beamtinnen und Beamte im Jahr 2008 im Umfang von 70.800 Euro gewährt. Von diesem Mittel der leistungsbezogenen Besoldung haben überhaupt nur das Sächsische Staatsministerium des Innern, das Sächsische Staatsministerium der Finanzen und das Sächsische Staatsministerium der Justiz Gebrauch gemacht. Von 18 Beamtinnen und Beamten wurden 12 Leistungsstufen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vergeben. Die Antwort der Staatsregierung ist über die Datenbank des Sächsischen Landtags abrufbar.