Mit Beschluss vom 29. April 2008 (11 A 3/08 HAL) hat das Verwaltungsgericht Halle/ Saale entschieden, dass die erstmalige Stufenzuordnung nach den TV-L/ TVÜ-L der Mitbestimmung des Personalrats nach §§ 61, 67 Abs. 1 Nr. 1 PersVG LSA unterfällt. Damit hat sich das Verwaltungsgericht Halle/ Saale nicht der anderweitig vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach die erstmalige Stufenzuordnung nach dem TV-L/ TVÜ-L nicht dem Tatbestand der Eingruppierung und damit der Mitbestimmung der Personalräte unterfallen würde. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.