Mit mehreren Beschlüssen vom 27.08.2008 (6 P 11.07 u.a.) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Stufenzuordnung nach dem TV-L der Mitbestimmung der Personalräte unterliegt. Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Braunschweig und des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz, die noch eine Mitbestimmung abgelehnt hatten, wurden aufgehoben. Die mit Entscheidungsgründen versehenen Beschlüsse liegen noch nicht vor. Nach der Anhörung kann davon ausgegangen werden, dass die Stufenzuordnung als Teil der Eingruppierung i.S. der Personalvertretungsgesetze angesehen wird.