Mit Beschluss vom 08.11.2007 hat das Verwaltungsgericht Leipzig (u.a. NC 2 K 6406/07) den Freistaat Sachsen verpflichtet, an der Universität Leipzig einen weiteren Studienplatz im Studiengang Tiermedizin zu besetzen. Statt der festgesetzten 134 Studienplätze sollen bei der Universität Leipzig im genannten Studiengang 137 Studienplätze zu besetzen sein. Da die Hochschule bereits zwei weitere Studienplätze besetzt hatte, war lediglich noch ein Studienplatz zu besetzen.