Mit dem nunmehr veröffentlichten Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 16.04.2009 tritt der Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung aus dem Jahr 2008 auch im Freistaat Sachsen in Kraft. Neben der Einrichtung der Stiftung für Hochschulzulassung regele der Staatsvertrag das Vergabeverfahren neu.