Zwischen den nichtkommerziellen Rundfunkanbieter und der Media Broadcast GmbH sind eigene Verträge geschlossen, die die Verbreitung des Sendesignals sichern. Dadurch wird ausgeschlossen, dass Dritte Einfluss auf die Abstrahlung des Programms nehmen können. Dank der Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie der Bundesnetzagentur konnte damit der rechtswidrige Zustand beseitigt werden. Sächsische Staatskanzlei sowie Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien hatten sich gehindert gesehen, auf eine Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes hinzuwirken und die Abstrahlung des Programms entsprechend den rundfunkrechtlichen Zulassungen zu gewährleisten. Ungeklärt bleibt die finanzielle Absicherung der Sende- und Leitungskosten. Die Anhörung im Sächsischen Landtag am 03.05.2010 hatte ergeben, dass der Sächsische Gesetzgeber – wie die meisten Bundesländer – den Rundfunkstaatsvertrag umsetzen kann. Damit würde der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien die Möglichkeit eröffnet, Sende- und Leitungskosten aus dem bereitstehenden Anteil der Rundfunkgebühren zu fördern. Der Sächsische Gesetzgeber ist jetzt in der Pflicht, die eigene Rundfunklandschaft zu sichern und Grundlagen zu schaffen, damit zukünftig Anbieter nicht Einfluss auf die Abstrahlung anderer Anbieter nehmen können.