Im Gesetz und Verordnungsblatt vom 20.11.2010 ist das 4. Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes verkündet worden. Das seit dem 21.11.2010 geltende Gesetz vollzieht im Wesentlichen die tarifvertraglichen Änderungen im Jahr 2006 nach. Daneben wurden grundlegende Änderungen etwa beim Mitbestimmungsverfahren vorgenommen.