Die unterschiedliche Besoldung für Richter und Beamte im höheren Dienst in Sachsen bis Ende 2009 sei noch hinnehmbar. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 3. Februar 2011 – 2 A 54/09 entschieden. Bis Ende des Jahres 2009 konnte die Besoldung bei Richtern und Beamten ab der Besoldungsgruppe A10 abgesenkt werden, die ihre Befähigungsvoraussetzungen in den neuen Bundesländern erworben hatten. Die späte Angleichung und damit einhergehende Ungleichbehandlung sei gerade noch vertretbar; bei der Besoldung habe der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum. Dass die Angleichung in Sachsen erst Ende 2009 erfolgte, etwa eineinhalb Jahre nach der Angleichung im Bundesbesoldungsrecht, sei daher noch hinzunehmen.