Damit ist die 4. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichtes der überwiegend vertretenen Rechtsauffassung und nicht der Rechtsauffassung der 2. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichtes gefolgt. Der Wert selbst ist auf Grund einer individuellen Bewertung zu ermitteln. Für eine dreitägige Schulungsveranstaltung mit nicht erheblichen Kosten soll ein Wert von 2.000,00 Euro in Ansatz zu bringen sein.