Eine Besitzstandsregelung haben die Tarifvertragsparteien für diesen Sachverhalt nicht vereinbart. Sowohl in den Fällen der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (Höhergruppierung) als auch den Fällen einer Übertragung einer geringerwertigen Tätigkeit (Herabgruppierung) sollte daher vor Vertragsunterzeichnung eine Beratung in Anspruch genommen werden.