Tragend könne auf den Beschluss der Kultusministerkonferenz „Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften“ vom 16. Dezember 2004 abgestellt werden. Maßgebliche Beurteilungsmerkmale für das Erreichen des ersten Ausbildungsabschnitts seien die darin aufgeführten Kompetenzbereiche Unterrichten, Erziehen, Beurteilen und Innovieren. Die Mentoren und Lehrkräfte könnten die Tatsachenfeststellungen zu den beruflichen Fähigkeiten des Referendars aufgrund ihrer Fachkenntnis, der Berufserfahrungen und der Erfahrungen mit dem Referendar treffen. Auf der Grundlage dieser könne der Schulleiter über die Erteilung des selbständigen Lehrauftrags entscheiden; es bedürfe keines formalisierten Prüfungsverfahrens.