Mit Beschluss vom 22.08.2008 hat das Verwaltungsgericht Dresden (6 L 481/08) faktisch eine Untersagungsverfügung der Landeshauptstadt Dresden aufgehoben, mit der diese das Starten von Himmelslaternen im Rahmen der 2. Dresdner Hörspielnächte (23.08.2008 bis 31.08.2008) untersagt hatte. Das Verwaltungsgericht Dresden stellt in der Begründung der Entscheidung darauf ab, dass eine konkrete Gefahr, die für eine Untersagungsverfügung erforderlich ist, nicht dargelegt sei. Weder seien bezogen auf das von der Leipziger Firma vertriebene Produkt Schadensfälle bekannt geworden noch habe anderweitig eine konkrete Gefahr glaubhaft gemacht werden können.