Unter anderem sind die bisherige Sächsische Laufbahnverordnung und die Sächsische Polizeilaufbahnverordnung durch die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Laufbahnen der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen ersetzt worden. Zahlreiche weitere, für das Dienstrecht relevante Verordnungen (Nebentätigkeitsverordnung, Beihilfeverordnung, Jubiläumszuwendungsverordnung etc.) gelten in neuer Fassung. Gern beraten wir Sie zu den Auswirkungen.