Mit Verordnung vom 09.04.2010 hat das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt die Festlegung von Kapazitätsgrenzen und Auswahlverfahren für Schulträger für allgemein bildende Schulen ermöglicht. Für Schulen, für die keine Schulbezirke oder Schuleinzugsbereiche festgelegt sind, soll danach eine Aufnahmekapazität durch den Schulträger bestimmt werden können. Die Aufnahme an der Schule kann abgelehnt werden, wenn die Aufnahmekapazität erschöpft ist. Aufnahmekapazitäten und Auswahlverfahren sollen durch den Schulträger geregelt werden. Für die Schulträger gilt, dass die Aufnahmekapazität der Schulen nach Maßgabe des genehmigten Schulentwicklungsplans auszuweisen ist. Ferner sieht die Verordnung vor, dass die verfügbaren personellen, räumlichen, sächlichen und fachlichen Ausstattungen ausgeschöpft werden. Weitere Informationen sind dem Gesetz und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.04.2010 zu entnehmen.