Berechnungsbeispiele können Sie unter der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) einsehen. Allgemein gültige Angaben zu den im Einzelfall anfallenden Gebühren können daher hier nicht gemacht werden. In Einzelfällen wird der Abschluss einer Honorarvereinbarung sinnvoll sein.
Zu berücksichtigen ist ferner, dass die Kosten für die Beauftragung eines Anwalts nach dem Obsiegen in einem Prozess bzw. in einem Verwaltungsverfahren in der Regel vom Unterliegenden zu tragen sind. Für einzelne Verfahren (z.B. arbeitsgerichtliches Verfahren I. Instanz) gelten Besonderheiten.
Die Gebühren für eine Erstberatung bemessen wir nach Aufwand, Bedeutung und Schwierigkeit der Sache. Auch für eine Erstberatung fallen also Gebühren an. Nur im Ausnahmefall wird die Gebühr für eine erste Beratung die vom Gesetzgeber in der Vergangenheit angenommene Obergrenze von 190 Euro übersteigen.
Gern beraten wir Sie zu den Kosten, die im Einzelfall mit einer Beratung oder Vertretung verbunden sind.
Der Regelstreitwert in verwaltungsrechtlichen Verfahren beträgt 5.000 Euro. In einem solchen Verfahren würde sich folgendes Kostenrisiko im Falle des Unterliegens ergeben:
außergerichtliche Tätigkeit:
Gegenstandswert: 5.000,00 Euro
1,3 Geschäftsgebühr gem. §§ 2, 13 i.V.m. Nr. 2300 VV RVG 391,30 Euro
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 Euro
Zwischensumme netto 411,30 Euro
19% Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 78,15 Euro
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Summe 489,45 Euro
gerichtliche Tätigkeit:
Gegenstandswert: 5.000,00 Euro
1,3 Verfahrensgebühr gem. §§ 2, 13 i.V.m. Nr. 3100 VV RVG 391,30 Euro
1,2 Terminsgebühr gem. §§ 2, 13 i.V.m. Nr. 3104 VV RVG 361,20 Euro
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 Euro
Zwischensumme netto 772,50 Euro
19% Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 146,78 Euro
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Summe 919,28 Euro
Hinweis:
Die Terminsgebühr entsteht nur bei Bestimmung eines mündlichen Termins vor dem Gericht. Sollte im Verfahren die Gegenseite auch durch einen Rechtsanwalt vertreten sein, würden in diesem Fall auch die gleichen Anwaltskosten anfallen.
Anrechnung:
Der Regelstreitwert in verwaltungsrechtlichen Verfahren beträgt 2.500,00 Euro. In einem solchen Verfahren würde sich folgendes Kostenrisiko im Falle des Unterliegens ergeben:
außergerichtliche Tätigkeit:
Gegenstandswert: 2.500,00 Euro
1,3 Geschäftsgebühr gem. §§ 2. 13 i.V.m. Nr. 2300 VV RVG 209,30 Euro
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 Euro
Zwischensumme netto 229,30 Euro
19% Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 43,57 Euro
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Summe 272,87 Euro
gerichtliche Tätigkeit:
Gegenstandswert: 2.500,00 Euro
1,3 Verfahrensgebühr gem. §§ 2, 13 i.V.m. Nr. 3100 VV RVG 209,30 Euro
1,2 Terminsgebühr gem. §§ 2, 13 i.V.m. Nr. 3104 VV RVG 193,20 Euro
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 Euro
Zwischensumme netto 422,50 Euro
19% Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 80,28 Euro
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Summe 502,78 Euro
Hinweise:
Die Terminsgebühr entsteht nur bei Bestimmung eines mündlichen Termins vor dem Gericht. Sollte im Verfahren die Gegenseite auch durch einen Rechtsanwalt vertreten sein, würden in diesem Fall auch die gleichen Anwaltskosten anfallen.