Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten im Zusammenhang mit allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, wobei der Schwerpunkt unserer Tätigkeit die Arbeitsverhältnisse der bei öffentlichen Arbeitgebern (Bundesrepublik Deutschland, Bundesländer, Kommunen) liegt. Nachfolgend finden Sie einige Fragestellungen, mit denen wir uns bisher beschäftigt haben:

  • Stellenausschreibungen
  • Anspruch auf Einladung (Schwerbehinderte)
  • Auswahlverfahren
  • arbeitsrechtliche Konkurrentenstreitverfahren
  • Übertragung höherwertiger Tätigkeiten (Auswahl, Zulage)
  • Eingruppierung (Entgeltgruppe, Stufenzuordnung)
  • Bezugnahmeklauseln (Anwendung eines Tarifvertrages)
  • Befristungen (TzBfG, BEEG, WissZeitG)
  • Sonderzahlungen
  • Urlaub
  • Sonderurlaub
  • Ausübung des Direktionsrechts
  • Nebentätigkeiten
  • Abordnung
  • Versetzung
  • Gestellung
  • Abmahnung
  • Aufhebungsverträge
  • Kündigungen
  • Entgelt
  • Fürsorgepflicht