Mit zwei Entscheidungen vom 08.05.2019 (C-396/17) u.a. hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Übergangsregelungen, bei denen der Besoldungsunterschied zwischen der Gruppe der Bestandsbeamten und der Gruppe der ausschließlich vom neuen Recht behandelten weder verschwindet noch schrittweise geringer wird, als diskriminierend zu bewerten sind. In diesem Fall müssten die benachteiligten Beamtinnen und Beamten die gleichen Vorteile erhalten, wie die Beamtinnen und Beamten der Vergleichsgruppe.