Gesetz erforderlich

Mit Urteil vom 21.12.2020 (2 B 63/20) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der Gesetzgeber Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen machen muss. Ob dies auch für weitere Instrumentr der Personalentwicklung gilt, war streitig.

Mit Beschluss vom 29.08.2023 (1 WB 74/22) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass auch eine Personalentwicklungsbewertung, die neben Regelbeurteilungen tritt, einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Aussagen, die den Status- oder Laufbahnwechsel betreffen aber auch Aussagen über die Eignung für herausragende Dienstposten enthalten sollen, setzten damit eine gesetzliche Grundlage voraus.