Auch unter Berücksichtigung des Bildungsauftrags von Grundschulen überschreite der Verordnungsgeber angesichts der hohen Anzahl von Neuinfizierungen den Einschätzungs- und Prognosespielraum im Januar 2021 nicht, wenn er dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung Vorrang einräumen. Die mit der Schließung der Schulen einhergehenden Folgen für Eltern und Schüler seien gravierend, würden aber durch Unterrichts- und Lernangebote abgefedert. Der Verordnungsgeber habe erst nachdem sich herausstellte, dass die Verbreitung des Virus unter Aufrechterhaltung eines normalen Schulbetriebes nicht eingedämmt werden könne, eine zeitweise Umstellung auf den Distanzunterricht eingeführt.