Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte zuvor im Urteil vom 24.08.2020 (2 A 10197/19.OVG) die Auffassung vertreten, dass eine Nichtunterrichtung und damit Nichtbeteiligung eines Mitglieds des Personalrats an einem Beurteilungsgespräch keine Auswirkungen auf eine Beurteilung habe. Das Bundesverwaltungsgericht wird nun zu entscheiden haben, ob dies im Ergebnis zutreffend ist.