Legt ein Beamter für eine lange und andauernde Dienstunfähigkeit jedenfalls auch ärztliche Bescheinigungen eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie vor, besteht in aller Regel Anlass für die an ihn gerichtete Aufforderung des Dienstherrn, sich einer psychiatrischen Zusatzbegutachtung zur Untersuchung seiner Dienstfähigkeit zu unterziehen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 11.04.2019 (6 B 455/19) entschieden. Ob eine psychiatrische Erkrankung vorliege, sei nicht maßgeblich. In einem solchen Fall diene die Begutachtung der Klärung des Gesundheitszustandes des Beamten.