Nachteilsausgleich bei Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom
Nach § 16 Abs. 4 HRG müssen die Prüfungsordnungen der Hochschulen die besonderen Belange...
Eigenbemühen hat Grenzen
Wie weit muss ein zu Prüfender dafür sorgen, dass er die in einer Prüfungsordnung vorgesehenen...